- Die Buch- und Zeitschriftenbestände der Hochschulbibliothek werden in der Regel als Freihandbestände angeboten. Wesentliche Teile der Hochschulbibliothek werden als Präsenzbibliothek geführt.
- Die Leihfrist beträgt 28 Tage für alle Benutzergruppen außer Professorinnen oder Professoren der Hochschule Ludwigshafen und kann bei nicht vorbestellten Büchern um jeweils 28 Tage verlängert werden. Für Medien, die stark nachgefragt sind, verkürzt sich die Leihfrist auf 14 Tage. Medien, deren Leihfrist verlängert wurde, sind auf Anforderungen der Hochschulbibliothek vor Ablauf der Frist zurückzugeben.
- Für Professorinnen, Professoren und hauptamtlich Lehrende der Hochschule Ludwigshafen beträgt die Leihfrist ein halbes Jahr. Diese Leihfrist kann einmal um 28 Tage verlängert werden. Danach muss das Medium umgehend zurückgegeben werden. Bei Vorbestellung ist das Medium bereits nach Ablauf von 28 Tagen innerhalb einer Woche abzugeben. Andernfalls greifen die derzeit gültigen Überziehungsgebühren. Assistentinnen und Assistenten, die in besonderer Weise
in Wissenschaft und Forschung eingebunden sind (z. B. Promotion), kann auf Antrag bei der Bibliotheksleitung die Ausleihbedingungen für Professorinnen und Professoren gewährt werden.
- Der Leihvorgang erfolgt nach den internen Arbeitsanweisungen der Hochschulbibliothek.
- Die Rückgabe von Büchern muß an derselben Leihstelle erfolgen, an der sie abgeholt worden sind.
- Es ist nicht gestattet, Bücher auf den Namen eines anderen zu entleihen.
- Eine Revision der Hochschulbibliothek findet in der Regel jährlich statt. Sie wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Hochschule im Benehmen mit der leitenden Bibliotheksfachkraft angeordnet. Hierzu sind auf Aufforderung der Hochschulbibliothek alle entliehenen Literaturbestände und sonstigen Informationsträger zurückzugeben, soweit es sich nicht um Handapparate handelt. Diese werden an Ort und Stelle geprüft.
- Literaturbestände und sonstige Informationsträger aus Präsenzbeständen können während der Schließungszeiten der Hochschulbibliothek (Wochenende, Feiertage u. ä.) mit Genehmigung der leitenden Bibliotheksfachkraft entliehen werden.
- Entliehene Literaturbestände und sonstige Informationsträger können durch andere Benutzerinnen oder Benutzer vorbestellt werden. Eine postalische Benachrichtigung kann auf Wunsch der Bestellerin oder des Bestellers auf deren Kosten erfolgen. Wird ein vorbestelltes Buch nicht innerhalb einer Frist von sieben Tagen abgeholt, steht es anderen Benutzern wieder zur Verfügung.
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